Therapie und Ablauf

Behandlungsablauf

  • Bei einer Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung erhalten Sie vom behandelnden Arzt eine Verordnung.
  • Diese beinhaltet in der Regel eine Erstdiagnostik sowie 10 Therapieeinheiten. Zumeist dauern die Einheiten 45 Minuten, in seltenen Fällen 30 Minuten.
  • Zu Beginn der Therapie wird ein persönliches Anamnesegespräch mit Erstdiagnostik durchgeführt, bei dem die individuellen Defizite und Ressourcen festgestellt werden. Anhand dieser Informationen wird ein individueller Therapieplan erstellt.
  • Die Kosten der Therapie werden in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Erwachsene ohne Zuzahlungsbefreiung zahlen 10% der Behandlungskosten zuzüglich pro Verordnung 10 EUR Verwaltungsgebühr. Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr oder bei einer Befreiung durch die Krankenkasse z. B. bei Auszubildenden, Studierenden oder Geringverdienern entfällt die Zuzahlung.
  • Der behandelnde Arzt wird regelmäßig über den Status informiert und es wird über den Fortlauf der Therapie beraten.
  • Die Therapie findet in der Regel bei mir in der Praxis in Köln-Junkersdorf statt.